Allgemeine Informationen zur Kostenübernahme

 

Eine osteopathische Behandlung ist aktuell in erster Linie noch eine Privatleistung, die - in Abhängigkeit der zuständigen Krankenkasse - jedoch zum Teil erstattet wird.

Je nach gesetzlicher oder privater Krankenversicherung, wird - mit verschiedenen Voraussetzungen - ein unterschiedlich großer Anteil der Kosten übernommen.

Manche Krankenkassen benötigen dafür - zusätzlich zu einer gültigen Rechnung - ein Privatrezept von einem Arzt. Andere brauchen neben der Rechnung lediglich ein Heilpraktiker-Rezept vom Osteopathen/Heilpraktiker persönlich und wiederum anderen reicht alleine das Einreichen einer gültigen Rechnung der Behandlung.

 

Um herauszufinden, was für Sie zutreffend ist, vergleichen Sie dies gerne vorweg auf Osteopathie-Kostenübername, informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder bei mir in der Praxis.