Kosten & -übernahme
Eine osteopathische Behandlung ist aktuell in erster Linie noch eine Privatleistung, die - in Abhängigkeit der zuständigen Krankenkasse - jedoch zum Teil erstattet wird.
Je nach gesetzlicher oder privater Krankenversicherung, wird - mit verschiedenen Voraussetzungen - ein unterschiedlich großer Anteil der Kosten übernommen.
Viele gesetzliche Krankenkassen benötigen dafür - zusätzlich zu einer gültigen Rechnung - ein Privatrezept von einem Arzt. Andere brauchen neben der Rechnung lediglich ein Heilpraktiker-Rezept vom Osteopathen/Heilpraktiker persönlich und wiederum anderen reicht alleine das Einreichen einer gültigen Rechnung der Behandlung mit Diagnose.
Private Krankenkassen erstatten oft auch den Großteil oder alles, wenn die osteopathische Behandlung speziell nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeschlüsselt und abgerechnet wird.
Bei Beihilfe-Versicherungen bestehen andere Sätze, die dann aber auch voll erstattet werden.
Um herauszufinden, was für Sie zutreffend ist, vergleichen Sie dies gerne vorweg auf Osteopathie-Kostenübername, informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder bei mir in der Praxis.
Informieren Sie mich gerne, welche der oben- genannten Fälle für Sie zutreffend ist.
Alle Preise sind v.a. angelehnt an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw. für Therapeuten (GebüTh). Hier geht's zur Preisübersicht.